Gesetze / Wehrdisziplinarordnung
WDO§ 65 Entfernung aus dem Dienstverhältnis
Stand: 13.04.2025
Wird zitiert von 18
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Nach Gewicht
- BVerwG, 19.05.2015 – 2 WD 13/14Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; dauerhafte und mehrfache Abwesenheit; VorsatzZitiert von 15
- BVerwG, 22.04.2026 – 2 WD 42.25Entfernung aus dem Dienst wegen Verharmlosung des Holocaust
- BVerwG, 29.06.2022 – 2 WDB 3/22Betätigung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung durch eine Soldatin im Ruhestand in Gestalt der Leugnung der Staatlichkeit der Bundesrepublik DeutschlandZitiert von 8
- BVerwG, 09.12.2021 – 2 WD 29/20Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bei sexueller NötigungZitiert von 9
- BVerwG, 24.08.2018 – 2 WD 3/18Gefangenenbefreiung mit Körperverletzungen gegen Amtswalter; außerdienstliche Beleidigungen; Vorgesetzter; BeweiswürdigungZitiert von 19
- BVerwG, 16.01.2014 – 2 WD 31/12Lösung von strafgerichtlichen Tatsachenfeststellungen; inhaltsleeres Formalgeständnis; Vorteilsannahme; Ausgangspunkt der ZumessungserwägungenZitiert von 11
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 18.06.2025 – 2 WDB 3.25Vorläufige Dienstenthebung, Uniformtrageverbot und teilweise Einbehaltung von Dienstbezügen wegen wiederholter Befehlsverweigerung und verfassungswidriger Äußerungen; Gehorsams- und Befehlsverweigerung zur Durchführung der COVID-19-ImpfungZitiert von 3
- BVerwG, 13.03.2025 – 2 WD 17.24Entfernung aus dem Dienstverhältnis; wiederholte Verweigerung von Befehlen zu COVID-19-ImpfungZitiert von 2
- BVerwG, 06.03.2025 – 2 WD 15/24Höchstmaßnahme bei einer durch Täuschung erschlichenen Abwesenheit von sieben MonatenZitiert von 7
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 65 WDO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202025/65#abs-1 (1) Mit der Entfernung aus dem Dienstverhältnis wird das Dienstverhältnis beendet. Die Entfernung aus dem Dienstverhältnis bewirkt auch den Verlust des Anspruchs auf Dienstbezüge, Berufsförderung und Dienstzeitversorgung sowie den Verlust des Dienstgrades und der sich daraus ergebenden Befugnisse. Die Verpflichtung, aufgrund der Wehrpflicht Wehrdienst zu leisten, wird durch die Entfernung aus dem Dienstverhältnis nicht berührt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202025/65#abs-2 (2) Wer aus dem Dienstverhältnis entfernt wurde, erhält für die Dauer von sechs Monaten einen Unterhaltsbeitrag in Höhe von 50 Prozent der Dienstbezüge, die ihm bei Eintritt der Unanfechtbarkeit der Entscheidung zustehen. Eine Einbehaltung von Dienstbezügen nach § 130 Absatz 2 bleibt unberücksichtigt. Für den Fall, dass Versorgungsbezüge nur für eine bestimmte Zeit zustehen, darf der Unterhaltsbeitrag höchstens für diese Zeit bewilligt werden. Die Gewährung des Unterhaltsbeitrags kann in dem Urteil über den Zeitraum von sechs Monaten hinaus verlängert werden, soweit dies zur Vermeidung einer unbilligen Härte notwendig ist; die oder der Verurteilte hat die Voraussetzungen der unbilligen Härte glaubhaft zu machen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202025/65#abs-3 (3) Die Gewährung des Unterhaltsbeitrags ist in dem Urteil auszuschließen
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202025/65#abs-4 (4) In minder schweren Fällen kann das Gericht den Verlust des Dienstgrades ausschließen, jedoch den Dienstgrad herabsetzen, ohne an die Beschränkungen nach § 64 Absatz 1 und 2 gebunden zu sein.